Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen auf der Homepage "Sonneninsel Rhodos"

  1. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" maßgeblich. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Gültigkeit, wenn diesen im Einzelfall nicht widersprochen wird. Der Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung.
  2. Mit dem Erscheinen der Anzeige wird der Anzeigenpreis berechnet und in Rechnung gestellt. Die einzelnen Anzeigenpreise sind im World Wide Web zugänglich unter http://www.rhodos-info.de/frames/werbung.htm . Sie beinhalten die verbindlichen Bestimmungen hinsichtlich des Anzeigenangebots, der Preise und der technischen Spezifikation der Anzeigenunterlagen. Mit dem Erteilen eines Anzeigenauftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bestimmungen einverstanden.
  3. Ich behalte mir das Recht vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Dieses betrifft unter Umständen auch einzelne Anzeigenunterlagen hinsichtlich Text oder Grafik. Sie kann die Ablehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der Anzeige stützen. Dieses gilt besonders für den Fall, dass erst nach Auftragsbestätigung Kenntnis über die vorgenannten Umstände erlangt wurde. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Fest erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden, auch dann nicht, wenn das Aussehen, der Umfang, der Titel oder die Besitzverhältnisse des beworbenen Produkts geändert werden sollen. Pro Kalenderjahr ist eine Änderung im Anzeigenpreis enthalten, sofern sich die Größe der Anzeige nicht ändert. Für zusätzliche Änderungen wird eine Gebühr erhoben, die vom Arbeitsaufwand abhängig ist und dem Auftraggeber vor Änderung mitgeteilt wird.
  4. Ich akzeptiert Anzeigenaufträge unter der Annahme, dass der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im gegenteiligen Fall stellt mich der Auftraggeber/Werbetreibende von allen Ansprüchen Dritter frei.
  5. Verschiebungen bei der Veröffentlich der Anzeige auf der Homepage "Sonneninsel Rhodos" aus technischen oder anderen Ursachen behalte ich mir vor. Die Berechnung des Anzeigenpreises beginnt jedoch erst nach Veröffentlichung gemäß Punkt 2 der AGB.
  6. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen. Für angenommene Platzvorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
    Eine Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, kann von mir mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden.
  7. Reklamationen aller Art sind unmittelbar nach Kenntnisnahme eines Mangels durch den Auftraggeber zu erheben. Im übrigen hat der Auftraggeber höchstens Anspruch auf Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichen Anzeigenraum in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  8. Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge. Sie können sich nur zu Beginn einer Einblendungsperiode ändern und werden den Auftraggebern mindestens 8 Wochen vor Ende der laufenden Periode mitgeteilt. Ist der Auftraggeber nicht mit der Preisänderung einverstanden, so ist mir dieses schriftlich bis zum Ablauf der der laufenden Periode per E-Mail mitzuteilen. Eine Verlängerung erfolgt dann nicht, der Vertrag endet dann zum Ablauf der Periode. Wird der Vertrag nicht beendet, verlängert er sich zu den geänderten Preisen um ein Jahr.
  9. Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Anzeigenvertrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
  10. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete Unterbrechungen der Anzeigenveröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich jedoch die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
  11. Die Rechnung für die Veröffentlichung der Anzeige für das laufende Jahr wird nach dem 1. Erscheinungstag erstellt, dem Auftraggeber übersandt und ist dann innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu zahlen. Bei Verlängerungen erfolgt die Zusendung der Rechnung kurz nach Beginn der neuen Periode. Der Rechnungsbetrag ist dann spätestens 14 Tage nach Erhalt auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu überweisen.
    Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der zu dem Zeitpunkt üblichen Bankzinsen berechnet.
    Die weitere Ausführung der Anzeige kann bis zur Bezahlung ausgesetzt werden.
  12. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende der laufenden Periode. Lediglich bei Preiserhöhungen besteht keine Kündigungsfrist. Hier reicht eine schriftliche Mitteilung, dass der Vertrag sich zu den neuen Anzeigenpreisen nicht verlängern soll. Erhöhungen der Mehrwertsteuer gelten nicht als Preiserhöhungen.
  13. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.
  14. Ich werde die durch den Vertrag übermittelten relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern, worauf hiermit gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.
  15. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist Kiel.



    01.07.2015

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