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In den letzten Jahren haben sich immer mehr Deutsche ein Haus, ein Appartement oder eine Eigentumswohnung in Griechenland gekauft. Es zeichnet sich ab, dass der Trend verstärkt zu den Inseln geht. Es sind jedoch einige Dinge zu beachten, die hier kurz aufgeführt werden:
Werden Gelder nach Griechenland transferiert, um ein Objekt zu erwerben, sollten Sie sich eine Devisen-Einfuhrbescheinigung ausstellen lassen, da z.Z. nur so sichergestellt ist, dass Sie das Geld bei einem eventuellen Verkauf auch wieder ausführen können.
Das Grundbuch wird in Griechenland nicht nach den Grundstücken sondern nach Personen geführt. Der gutgläubige Erwerb ist ausgeschlossen. Um Übertragungsrisiken zu minimieren, muss immer ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, denn der mit dem Kaufvertrag beauftragte Notar übernimmt diese Prüfungsaufgaben nicht. Es sollte unbedingt geprüft werden, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist, ob für bebaute Grundstücke auch eine behördliche Baugenehmigung vorliegt und ob bei einem noch nicht bebauten Gründstück der Nachweis der Bebaubarkeit in Form einer Bescheinigung der zuständigen Behörde vorliegt.
Bei einem Kaufpreis von ca. 100.000 Euro fallen folgende Nebenkosten an: Grunderwerbsteuer (meist 13 %) = 13.000 Euro, Notarkosten (ca. 2 %) = 2.000 Euro, Grundbuchkosten (z.Zt. 0,4 %) = 400 Euro und Rechtsanwaltskosten je nach Aufwand bis zu ca. 2.000 Euro.
Sofern das Objekt in Griechenland finanziert werden soll, erfolgt die Absicherung grundsätzlich durch Eintragung einer Hypothek oder einer Hypothekenvormerkung. Überwiegend wird nur die Form der Hypothekenvormerkung verlangt. Für die Beantragung der Hypothekenvormerkung oder die Hypothekeneintragung ist es erforderlich, dass man vor einem Richter oder Notar in Athen erscheint oder ein notariell bevollmächtigter Rechtsanwalt dieses übernimmt.
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